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Polizei ignorierte Verwaltungsgerichte und verhinderte bestätigten JLO-Trauermarsch

Zu dem traditionellen Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland anläßlich der Zerstörung Dresdens am 13./14. Februar 1945 durch Terrorrangriffe von Bomberflotten der Alliierten kamen in diesem Jahr schätzungsweise 10.000 Demonstranten in die sächsische Landeshauptstadt.

Versammlungsbehörde und Polizei zeigten sich nicht willens, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen durchzusetzen, einen Trauermarsch statt – wie von der Stadt von Anfang an geplant – einer stationären Kundgebung durchzuführen. Zunächst sah man sich nicht einmal in der Lage, die Zufahrten zum Treffpunkt auf dem Schlesischen Platz vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt zu gewährleisten, weshalb sich an der Straßenbahn-Haltestelle “Wilder Mann” am Stadtrand zunächst ein Zug von über 3.500 Teilnehmern formierte, der sich über fünf Kilometer durch Wohngebiete in Trachenberge und Pieschen und das linksalternative Stadtviertel Äußere Neustadt zum Bahnhof bewegte. Dabei kam es zu Übergriffen gewalttätiger “Antifaschisten”, so u.a. zu erheblichen Steinwürfen.

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Schon einen Monat vor dem Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens durch alliierte Bomberflotten vor 65 Jahren ist in Medien und Politik eine regelrechte Hysterie ausgebrochen. In Dresden, so CDU-Oberbürgermeistern Helma Orosz, soll eine Menschenkette „den Schutz unserer Stadt“ sicherstellen. Wenn Orosz so etwas sagt, dann weiß sie ganz genau, daß auch am 13. Februar 2010 die Gewalt wieder einmal nur von einer Gruppe ausgehen wird, nämlich den linksextremistischen Autonomen. Orosz polemisiert mit ihren Aussagen aber gegen „Rechtsextremisten“ – also gegen diejenigen, die am 13. Februar friedlich und still der Opfer des alliierten Bombenterrors gedenken wollen. Dieses Opfergedenken soll um jeden Preis verhindert werden, Differenzierung, so Orosz, „ist wenig zielführend“. Noch eine Spur unverblümter spricht es Andreas Weller, der Kommentator der „Dresdner Morgenpost“ in der Ausgabe vom 14. Januar 2010 aus: „Endlich Einigkeit“ freut sich Weller, und schiebt hinterher, daß „auch die geplanten Aktionen der Antifa gerechtfertigt“ sind, um die Teilnehmer des Trauermarsches aus der Stadt „zu vertreiben“. Die „Aktionen der Antifa“ werden auch in diesem Jahr wieder in einer Vielzahl von Rechtsbrüchen und in Gewalt gegen Menschen und Sachen bestehen. Die Unterstützer der Antifa in Politik und Medien blasen den 13. Februar 2010 ob des JLO-Trauerzuges schon lange vorher zum Schreckenstag auf, seinetwegen soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit drastisch eingeschränkt und alle „Anständigen“ aufgerufen werden, „Zivilcourage“ zu demonstrieren und es „den Rechten“ zu zeigen. Die Situation der Gewalt, vor der man einerseits immer warnt, wird also andererseits regelrecht herbeigeredet, wird zur Prophetie, die sich am Ende selbst erfüllt. Das verantwortungslose Politiker- und Mediengequatsche erschwert nicht zuletzt auch die Aufgabe der Polizei, die Durchführung einer genehmigten Demonstration zu gewährleisten. Die offene und von vielen Politikern auch noch unterstützte Ankündigung, den JLO-Trauerzug blockieren zu wollen, ist im Grunde nichts weniger als die Vorbereitung und Unterstützung einer Straftat.

Daß Freiheit stets die des Andersdenkenden ist, die Unterscheidung zwischen friedlichem und gewalttätigem Verhalten: diese Feinheiten sind den im Zuge des „Kampf gegen Rechts“ agierenden Medien und Politikern längst abhanden gekommen. Die Rechtsstaatlichkeit muß deshalb neu erkämpft werden.

Arne Schimmer, MdL

Anhörung im Innenausschuß zur Demonstration „Recht auf Zukunft“ konnte Bedenken nicht ausräumen – Teilnehmer legten Klagen ein.

Im Rahmen der von der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag beantragten Anhörung im Innenausschuß sollte heute geklärt werden, was sich konkret am 17.10.2009 auf der Versammlung und den Gegenveranstaltungen der politischen Gegner zugetragen hat und wie die Vorgänge rechtlich zu bewerten sind. Nach Schilderung von Teilnehmern der nationalen Demonstration mußte angenommen werden, daß die Polizeimaßnahmen nicht den Grundsätzen des Brokdorf-Beschlusses entsprechen und die Voraussetzung eines rechtswidrigen Polizeikessel, wie sie im Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichtes zum sog. „Hamburger Kessel“ in den 80er Jahren definiert worden sind, entsprachen. Als Sachverständige nahmen der Leiter des Ordnungsdienstes der nationalen Versammlung, Maik Scheffler, und der Leipziger Polizeipräsident Horst Wawrzynski teil.

Der NPD-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Innenausschusses Andreas Storr erklärte nach der Sachverständigenanhörung:

„Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht aller deutschen Bürger und muß auch gegenüber Protestdemonstrationen linksextremistischer Gegner mit polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt werden. Die Versammlungsbehörde und die Polizei haben sich dabei versammlungsfreundlich gegenüber den Veranstaltern zu verhalten. Diese Grundsätze sind insbesondere seit dem sogenannten Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes in die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte eingeflossen.

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Enten gegen Hühner

Leipzig