NPD-Stadträte reichen eine Beschlußvorlage zur Neugestaltung des Tarifsystems für Wasser und Abwasser der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) ein
Nachdem die NPD-Stadträte bereits am 18. Januar 2010 einen Antrag zur Aufklärung aller Vorgänge um die Veräußerung kommunaler Unternehmen im Rahmen sogenannter „Cross-Border-Leasing-Geschäfte“ zwischen 1996 und 2010 einreichten, brachten sie am 1. Februar eine Beschlußvorlage zur Neugestaltung des des Tarifsystems für Wasser und Abwasser der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) ein.
„Ziel unseres Antrages“, so NPD-Stadtrat Klaus Ufer, „soll eine Auflage an die Kommunalen Wasserwerke Leipzig sein, ein Tarifsystem zu entwickeln, daß den Anteil der Grund- an den Gesamtwasserkosten auf höchstens 15 Prozent begrenzt.“
Ferner sollen die KWL dafür Sorge tragen, daß alle Leipziger Haushalte einen ihrem tatsächlichen Verbrauch angemessenen Wasserzähler erhalten und zu groß dimensionierte Wasserzähler entsprechend zeitnah ausgetauscht werden.
NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt verweist darauf, daß nach Expertenaussagen überschlägig berechnet etwa 230.000 Leipziger Bürgerinnen und Bürger im Jahr rund 40,00 Euro mehr an Wassergebühren zahlen, als sie müßten. Allein überdimensionierte Wasserzähler bringen den KWL einen jährlichen Gewinn von rund 8 Millionen Euro zusätzlich.
Die Preisdifferenz zwischen den einzelnen Zählergrößen ist in Leipzig extrem größer als in anderen Städten. Überprüfungen von 1.362 Wohnungen und Gewerbeobjekten in Leipzig ergaben, daß die Verbraucher nicht in der Lage sind, ihren Wasserkostenanteil entscheidend zu beeinflussen.
Als Hauptursache dafür wird der extrem hohe Anteil der Grundgebühr am Wasserpreis ausgemacht. Im Vergleich mit 25 anderen Städten in der Bundesrepublik wurde festgestellt, daß die Grundkosten in Leipzig bei einer Zählergrößen Qn 2,5 knapp 600 Prozent und bei Qn 6,0 reichlich 500 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt liegen.
Im Sinne eines umweltbewußten Verbraucherverhaltens und eines ökologisch vertretbaren und zugleich auch ökonomischen Umgangs mit dem Lebensgrundstoff Wasser ist dieser Zustand nicht länger akzeptabel, so die NPD-Stadträte. Die KWL als Monopolist können von einem gleichbleibenden Absatzmarkt ausgehen und konkurrenzfrei arbeiten. Eine Begrenzung des Anteils der Grund- an den Gesamtwasserkosten erscheint daher in jedem Fall vertretbar.
Ferner kann und darf es nicht sein, daß der durch mangelnde Kontrolle seitens der Aufsichtsräte und durch den Oberbürgermeister als obersten Dienstherrn aller kommunalen Unternehmen sowie durch das riskante, unverantwortliche Geschäftsgebaren zweier Führungskräfte der KWL entstandene Millionenschaden den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern in Form von überhöhten Grundgebühren aufgebürdet wird.

