Archiv für die Kategorie „Demonstrationen“

Polizei ignorierte Verwaltungsgerichte und verhinderte bestätigten JLO-Trauermarsch

Zu dem traditionellen Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland anläßlich der Zerstörung Dresdens am 13./14. Februar 1945 durch Terrorrangriffe von Bomberflotten der Alliierten kamen in diesem Jahr schätzungsweise 10.000 Demonstranten in die sächsische Landeshauptstadt.

Versammlungsbehörde und Polizei zeigten sich nicht willens, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen durchzusetzen, einen Trauermarsch statt – wie von der Stadt von Anfang an geplant – einer stationären Kundgebung durchzuführen. Zunächst sah man sich nicht einmal in der Lage, die Zufahrten zum Treffpunkt auf dem Schlesischen Platz vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt zu gewährleisten, weshalb sich an der Straßenbahn-Haltestelle “Wilder Mann” am Stadtrand zunächst ein Zug von über 3.500 Teilnehmern formierte, der sich über fünf Kilometer durch Wohngebiete in Trachenberge und Pieschen und das linksalternative Stadtviertel Äußere Neustadt zum Bahnhof bewegte. Dabei kam es zu Übergriffen gewalttätiger “Antifaschisten”, so u.a. zu erheblichen Steinwürfen.

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Verwaltungsgericht entscheidet für Durchführung des Trauermarschs

Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht hat die Junge Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) heute einen Etappensieg in Sachen Trauermarsch gegen die Landeshauptstadt  Dresden errungen. Wie die Anmelder mitteilen, hat die 6. Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der JLO gegen eine Verfügung der Versammlungsbehörde wiederhergestellt, mit der statt des Trauermarschs nur eine stationäre Kundgebung erlaubt sein sollte. Die Verwaltungsrichter erklärten nun diese Einschränkung für rechtswidrig, da sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar sei.

Unter Zugrundelegung der vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze stellte die Kammer fest, daß die Auflage einer stationären Versammlung im verfahrensgegenständlichen Bescheid rechtswidrig ist, weil 1. ein polizeilicher Notstand nicht glaubhaft dargelegt und belegt ist und 2. die Beschränkung der Versammlung der Antragstellerin als Nichtstörer auf den Schlesischen Platz eine schwere Beeinträchtigung des inhaltlichen Anliegens der Versammlung ist.

Der Dresdner NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer erklärte dazu:

„Das Gerichtsurteil ist eine schallende Ohrfeige für jene politischen Kräfte, die nicht einsehen wollen, da_ Versammlungsfreiheit eben auch die Versammlungsfreiheit der Andersdenkenden ist, um es einmal frei nach Rosa Luxemburg zu sagen. Wir als NPD-Fraktion haben uns im Landtag nicht nur gegen die absolut illiberale Novellierung des sächsischen Versammlungsgesetzes von CDU und FDP gewandt, sondern uns auch in vielen parlamentarischen Initiativen für das Recht der JLO zum Gedenken an die sinnlosen Opfer der Zerstörung Dresdens durch alliierte Bomberflotten eingesetzt. Ich finde es immer wieder beschämend, wenn garantierte Grundrechte in diesem Land erst vor den Gerichten eingeklagt werden müssen. Offenbar fehlt es den heutigen Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung an der demokratischen Reife.“

Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Sachsen beschließt aus Anlaß des 13. Februar Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Der Sächsische Landtag beschloß heute mit den Stimmen von CDU und FDP ein Versammlungsgesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Künftig sollen an bestimmten Tagen und Orten Demonstrationen nicht mehr möglich sein. Insbesondere geht es den Initiatoren um die Verhinderung des traditionellen Trauermarsches der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 13. Februar. Diese Absicht wurde von Rednern der Koalitionsfraktionen während der Landtagsdebatte klar formuliert. Das neue Versammlungsgesetz ist damit faktisch eine „Lex 13. Februar“.

Für die NPD-Fraktion ergriff zunächst der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel das Wort. Er prangerte in seiner Rede den freiheitsfeindlichen Charakter des neuen Versammlungsgesetzes an, wonach künftig wohl nur noch diejenigen in Sachsen demonstrieren sollen dürfen, die rund um die Uhr bereit sind, sich dem Diktat des Zentralrats der Juden zu beugen.

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Schon einen Monat vor dem Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens durch alliierte Bomberflotten vor 65 Jahren ist in Medien und Politik eine regelrechte Hysterie ausgebrochen. In Dresden, so CDU-Oberbürgermeistern Helma Orosz, soll eine Menschenkette „den Schutz unserer Stadt“ sicherstellen. Wenn Orosz so etwas sagt, dann weiß sie ganz genau, daß auch am 13. Februar 2010 die Gewalt wieder einmal nur von einer Gruppe ausgehen wird, nämlich den linksextremistischen Autonomen. Orosz polemisiert mit ihren Aussagen aber gegen „Rechtsextremisten“ – also gegen diejenigen, die am 13. Februar friedlich und still der Opfer des alliierten Bombenterrors gedenken wollen. Dieses Opfergedenken soll um jeden Preis verhindert werden, Differenzierung, so Orosz, „ist wenig zielführend“. Noch eine Spur unverblümter spricht es Andreas Weller, der Kommentator der „Dresdner Morgenpost“ in der Ausgabe vom 14. Januar 2010 aus: „Endlich Einigkeit“ freut sich Weller, und schiebt hinterher, daß „auch die geplanten Aktionen der Antifa gerechtfertigt“ sind, um die Teilnehmer des Trauermarsches aus der Stadt „zu vertreiben“. Die „Aktionen der Antifa“ werden auch in diesem Jahr wieder in einer Vielzahl von Rechtsbrüchen und in Gewalt gegen Menschen und Sachen bestehen. Die Unterstützer der Antifa in Politik und Medien blasen den 13. Februar 2010 ob des JLO-Trauerzuges schon lange vorher zum Schreckenstag auf, seinetwegen soll das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit drastisch eingeschränkt und alle „Anständigen“ aufgerufen werden, „Zivilcourage“ zu demonstrieren und es „den Rechten“ zu zeigen. Die Situation der Gewalt, vor der man einerseits immer warnt, wird also andererseits regelrecht herbeigeredet, wird zur Prophetie, die sich am Ende selbst erfüllt. Das verantwortungslose Politiker- und Mediengequatsche erschwert nicht zuletzt auch die Aufgabe der Polizei, die Durchführung einer genehmigten Demonstration zu gewährleisten. Die offene und von vielen Politikern auch noch unterstützte Ankündigung, den JLO-Trauerzug blockieren zu wollen, ist im Grunde nichts weniger als die Vorbereitung und Unterstützung einer Straftat.

Daß Freiheit stets die des Andersdenkenden ist, die Unterscheidung zwischen friedlichem und gewalttätigem Verhalten: diese Feinheiten sind den im Zuge des „Kampf gegen Rechts“ agierenden Medien und Politikern längst abhanden gekommen. Die Rechtsstaatlichkeit muß deshalb neu erkämpft werden.

Arne Schimmer, MdL

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Enten gegen Hühner

Leipzig