NPD-Stadträte hinterfragen Verstöße gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Stadt Leipzig

Nach Bürgerinformationen reichten die Leipziger NPD-Stadträte eine Anfrage für die Ratsversammlung im Juni 2010 ein, die sich mit Verstößen gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Stadt Leipzig beschäftigen. „Hintergrund dieser Anfrage, so NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt, „ist der Fall eines Bürgers, der infolge eines nachgewiesenen beruflichen Auslandsaufenthaltes sein Bußgeld verspätet eingezahlt hat, aber dennoch trotz Intervention vom Ordnungsamt mit Mahngebühren und weiteren Kosten zur Kasse gebeten wird.“ In Leipzig ist dies kein Einzelfall. Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Mittlerweile tauschen sich die Betroffenen auf entsprechenden Seiten im Weltnetz aus.

„Wir wollen nun konkret wissen“, so NPD-Stadtrat Klaus Ufer, „wie sich im Zeitraum von 2005 bis 2009 die Höhe der Einnahmen der Stadt Leipzig aus welchen konkreten Verstößen gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) entwickelte, und wie viele Widersprüche gegen Bußgeldbescheide, Verwarn- und Ordnungsgelder aus Verstößen gegen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten im Zeitraum von 2005 bis 2009 durch Leipziger Bürgerinnen und Bürger eingelegt und wie viele dieser Widersprüche für die Bürgerinnen und Bürger positiv beschieden wurden.“

In einem Fall wurde sogar ein rechtssuchender Bürger, der sein Anliegen friedlich und sachgerecht vortrug, durch Polizei und Wachschutz aus dem Rathaus entfernt.

Solche Aktionen sind mit der von den sogenannten „Demokraten“ angepriesenen „Transparenz und Toleranz“ im Umgang mit dem Bürger keineswegs vereinbar, so die NPD-Stadträte. Dem Rechtsschutzbedürfnis der Bürger muß Rechnung getragen werden. „Bürger, die ihr Recht im Rathaus oder im Widerspruchsverfahren suchen, dürfen nicht als Querulanten abgestempelt werden“, betonte NPD-Stadtrat Rudi Gerhardt.

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