Die Versammlungsfreiheit schützen – den Opfern der alliierten Bomberangriffe auf Dresden gedenken!

Dresden im Februar 1945: Ein Inferno der Unmenschlichkeit und des Grauens

Die anglo-amerikanischen Bombenangriffe auf das Zentrum der Stadt Dresden am 13./ 14. und 15. Februar 1945 waren ein Kriegsverbrechen und Massaker an der deutschen Zivilbevölkerung in einem ungeheuren Ausmaß. In Dresden hielten sich zur Zeit der Angriffe ca. 1.200.000 Menschen auf. Viele Flüchtlinge aus dem deutschen Osten hatten sich in die bislang von Bombenangriffen weitgehend verschonte Stadt geflüchtet.

Dresden war die größte Lazarettstadt Deutschlands und schien deshalb vor Bombenangriffen geschützt, so die trügerische Hoffnung vieler, die nach Dresden geflüchtet waren. Und dennoch erfolgte ein mehrtägiger Bombenangriff auf das Stadtzentrum. Fünfzehn Quadratkilometer der inneren Dresdner Altstadt und einige Randgebiete wurden größtenteils oder gar restlos zerstört. Etwa 75 % der Bebauung gab es nach der dreitägigen Bombardierung nicht mehr. Die Altstadt Dresdens wurde zu Asche geglüht. Die Opfer, die in den zu Krematorien verwandelten Luftschutzräumen unter Gesteinsmassen erschlagen, erstickt, verbrannt wurden, werden von Historikern auf 200.000 bis 300.000 Menschen geschätzt. Bei Temperaturen dieses Feuersturmes von 800 Grad und einer Geschwindigkeit der Feuerwand von 290 Stundenkilometern gab es kein Entrinnen aus dem Inferno.

Auch Deutsche waren Opfer von Krieg und Vertreibung

Mehr als 600.000 Opfer der Bombardierung deutscher Städte während des Zweiten Weltkrieges sind zu beklagen, die historisch gewachsenen Städtelandschaften versanken unwiederbringlich. Der britische Historiker David Irving konnte 135.000 Tote durch den alliierten Bombenangriff auf Dresden nachweisen. Allerdings liegen 480.000 amtlich erfaßte Bombenopfer vor. Darunter 37.000 Kleinkinder und Säuglinge, 46.000 schulpflichtige Kinder, 55.000 Kriegsversehrte, Kranke und Schwestern, Rotkreuzhelferinnen und Pflegepersonal, 12.000 Rettungsmannschaften, Feuerwehr, Sanitäter, Luftschutzhelfer und Luftschutzpolizei.

Es scheint auch völlig absurd, in Anbetracht der zum Zeitpunkt des Angriffs mit 1.200.000 Menschen vollgestopften Stadt und bei mehr als 700.000 von 9.000 Kampfflugzeugen abgeworfenen Bomben von 35.000 Toten, wie sie nun als offizielle Zahl von einer „Historikerkommission“ im Auftrag der Stadt Dresden heruntergerechnet wurden, zu sprechen. Diesbezüglich kann gar nicht deutlich genug betont werden, daß diese Verluste durch den britisch/amerikanischen Terrorangriff am 13./ 14. und 15. Februar 1945 erfolgten, als der Krieg schon lange militärisch entschieden war.  Die die Toten entwürdigende “offizielle” Zahl von 35.000 Opfern betrifft laut Polizeiprotokoll jene Toten, die identifiziert werden konnten.

Bürgergedenken statt ein einseitig verordnetes Geschichtsbild

Am 13. Februar 2010 gedenken mehrere tausend Bürger der unzähligen Opfer des anglo-amerikanischen Bombenterrors vom 13./ 14. und 15. Februar 1945 auf Dresden, die symbolisch für die vielen deutschen Opfer der bombardierten deutschen Städte stehen.

Unser Volk wird noch immer – auch nach mehr als sechzig Jahren (!) – kollektiv als angebliches „Verbrechervolk“ auf die Anklagebank gestellt. Von der politischen Klasse unter moralischen Druck gesetzt, hat unser Volk jedes Selbstbewußtsein und jeden Selbstbehauptungswillen verloren – selbst die Zahl der eigenen Opfer wird von offizieller Seite heruntergerechnet und das Gedenken an die eigenen Opfer unter moralisch-politischen Generalverdacht gestellt.

Die Regierenden und das Fernsehen gerieren sich dabei als moralische Tugendwächter, für die die deutsche Geschichte bis 1945 angeblich nur aus Verbrechen besteht. Mit einem von den Regierenden verordneten einseitigen Geschichtsbild will man den Schuldkomplex der Deutschen nur weiter aufrechterhalten und sie damit auch weiterhin zur willfährigen und duldsamen Knetmasse fremder Interessen machen.

Meinungsfreiheit bedeutet, sich öffentlich zu bekennen

Aber nicht nur mit dem Herunterrechnen der Opferzahlen soll verhindert werden, aller Opfer von Dresden in Würde zu gedenken. Jahr für Jahr hetzen die Stadtoberen von Dresden gegen die vielen tausend Bürger jeden Alters und aller Berufsschichten, die sich friedlich am jährlich stattfindenden Trauermarsch der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) beteiligen. Gleichzeitig werden Linksextremisten dazu ermuntert, an diesem Tag eigens nach Dresden zu kommen, um das öffentliche Trauergedenken zu stören und die Opfer zu verhöhnen. So trafen sich am 6. und 7. November nach eigenen Angaben zwischen 250 und 300 Teilnehmer zu einer vom bundesweiten antifaschistischen Bündnis „No pasarán“ organisierten Aktionskonferenz im Konferenzraum des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)in Dresden. Eigenen Angaben zufolge ist es das Ziel des Linksbündnisses, den Trauermarsch zu blockieren und damit zu verhindern.

Oberbürgermeisterin Helma Orosz muß sich fragen lassen: Sieht so Ihre Dresdner Erinnerungskultur aus? Warum geht Sie gegen einen friedlichen Trauermarsch vor? Die politisch Verantwortlichen und die Polizei wissen nur zu gut, daß aus dem Trauermarsch heraus keine Gewalt zu erwarten ist? Wenn es in Dresden nicht so viele gewaltbereite Linksextremisten an diesem Tage gäbe, die ein solch massives Polizeiaufgebot erforderlich machen würden, könnte man sich gut vorstellen, daß sich noch mehr, auch ältere Bürger der Erlebnisgeneration, diesem ruhigem und in Würde durchgeführten Trauermarsch anschließen würden.

Nur die NPD-Fraktion tritt für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Sachsen ein!

Doch auch im Sächsischen Landtag wollen die etablierten Parteien die deutsch denkenden Bürger, die man immer wieder als „Neo-Nazis“ denunziert, nicht „einfach so“ durch Dresden ziehen lassen. Deshalb planen sie ein neues Versammlungsgesetz im Eilverfahren durch den Sächsischen Landtag zu peitschen, damit der Trauermarsch der JLO 2010 nicht an dem Ort stattfinden kann, wo das Inferno der Zerstörung und des Tötens sich ereignet hat und das Gedenken an die eigenen Opfer nicht nur räumlich, sondern auch öffentlich an den Rand gedrängt wird.

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat deshalb den Entwurf eines eigenen Versammlungsgesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht, der die laufende Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte berücksichtigt und die Rechte friedlicher Versammlungen stärkt.  Die NPD-Fraktion sieht mit der Einschränkung von Ort und Termin, an denen Versammlungen in der Öffentlichkeit durchgeführt werden können, ein fundamentales Grundrecht verletzt. Die NPD-Landtagsabgeordneten werden gegen die Einschränkung des Versammlungsrechtes durch CDU und FDP mit rechtlichen Mitteln vorgehen.

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